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Neue Richtlinien/neuer Produktionsvertrag Tierhaltung

Abnehmer
Zusammen mit unseren Partner haben wir die Richtlinien nach den neusten Erkenntnissen und Grundsätzen ausgearbeitet. Aufgrund Ihrer betriebsspezifischen Haltungsbedingungen können Ihre Labeltiere in unterschiedliche Absatzkanäle vermarktet werden.

Informationsbrief/Richtlinien/Produktionsvertrag/Flyer
Anbei sind sämtliche Dokumente im PDF-Format zum downloaden aufgeführt. Wichtige Informationen, wie Preiszuschläge, Umstellungszeitpunkt usw. finden Sie im Informationsbrief.

IP-SUISSE Richtlinien GesamtbetriebIP-SUISSE Richtlinien Fleisch
IP-SUISSE Produktionsvertrag FleischIP-SUISSE Flyer
Infobrief IP-SUISSE / Migros(alle Dokumente sind pdf-Dateien)

Handel
Für den Handel mit IP-SUISSE Labeltieren sind grundsäzlich alle vom Abnehmer anerkannten Viehhändler oder Viehhandelsorganisationen zugelassen.

Anmeldeverfahren
Grundsätzlich gelten alle heute lieferberechtigten IP-SUISSE-, M-7- und auch AGRI NATURA-Betriebe als gesetzte und zukünftige Labelbetriebe. Für eine definitive Anmeldung muss aus rechtlichen Gründen dennoch ein vollständiger und unterzeichneter Produktionsvertrag bis spätestens am 7. Januar 2008 bei der IP-SUISSE eingereicht werden. Neuproduzenten werden wir je nach Bedarf, in Abfolge des Eingangsdatums berücksichtigen. (siehe auch Informationsbrief und Produktionsvertrag)

Fragen
Bei Fragen zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. 

Telefon: 031 910 52 01
 

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