Die Schweizerische Landwirtschaft hat gemäss Bundesverfassung den Auftrag, die Natur- und Kulturlandschaft Schweiz zu erhalten, zu pflegen und zu schützen sowie einen hohen Eigenversorgungsanteil bei Grundnahrungsmitteln sicherzustellen.
"Diese Anforderungen werden hauptsächlich durch die hauptberuflich in der Landwirtschaft tätigen Bauern und Bäuerinnen erfüllt und von Seiten des Bundes gezielt und abgestuft mit Direktzahlungen abgegolten. Im Landwirtschaftsgesetz neu nicht mehr eingeschlossen sind Preis- und Absatzgarantien für Produkte."
IP-SUISSE Bauern und -Bäuerinnen arbeiten nicht ausschliesslich nach wirtschaftlichen Erfolgsprinzipien, sondern führen ihren Betrieb so, dass Lebensgrundlagen (Boden, Luft und Wasser) und Lebensraum (Natur- und Landschaftsschutz) auch für unsere Zukunft erhalten und gepflegt werden. Dafür bekommen sie sogenannte Ökobeiträge.